AGB
Allgemeine Verkaufs-, Miet- und Lieferbedingungen
1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der SYSTEM-SYSTEM AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die SYSTEM-SYSTEM AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. SYSTEM-SYSTEM AG kann jederzeit ohne Angaben von Gründen ein Angebot zurückziehen oder eine Bestellung nicht annehmen. Erfolgte Zahlungen des Kunden werden in diesen Fällen innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet. Angebote wie geprüfte Retoure und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. SYSTEM-SYSTEM AG ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen oder diesen die Pflicht zur Leistungserbringung ganz oder teilweise zu übertragen.
3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die SYSTEM-SYSTEM AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der SYSTEM-SYSTEM AG durch Zulieferanten und Hersteller.
6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten.
7 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die SYSTEM-SYSTEM AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6 Lieferung
Bei Lieferung muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.
Beanstandungen und Reklamationen über Gewicht, Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sorgfältiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 1 Monat nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferung. Der Kunde hat kein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschäden die ihm oder Dritten entstanden sind.
Kunden können die Ware auch kostenfrei nach Vereinbarung einer Abholtermins am Sitz der SYSTEM-SYSTEM AG in 9533 Kirchberg/SG abholen.
7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die SYSTEM-SYSTEM AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen SYSTEM-SYSTEM AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9 Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Dies gilt auch anteilmässig bei Weiterverarbeitung. Wir können den Eigentumsvorbehalt im Namen und auf Kosten des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen. Der Käufer ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräusserung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zwecks Zahlung an uns bekanntzugeben. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte, muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
10 Zahlung
Die Ware ist grundsätzlich sofort fällig. Je nach Vereinbarung kann per Vorauszahlung, bar oder innert 10 Tagen rein netto vereinbart werden. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die SYSTEM-SYSTEM AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
11 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
12 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklären Sie auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
13 Gerichtsstand
In jedem Falle gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Kirchberg/SG. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem unserer liefernden Filialen zu verklagen. Vorstehendes gilt auch gegenüber allen denjenigen, die für die Verpflichtung des Kunden haften.
1.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
1.2. Bei einem Rechtsstreit hat die deutsche Originalfassung der Verkaufs- und Lieferbedingungen Gültigkeit.